Kraftfahrschaden

  • Erstellung von Haftpflicht- und Kasko-Schadengutachten für unfallbeschädigte Fahrzeuge

  • Wiederbeschaffungs- und Restwertgutachten

  • Beweissicherungsgutachten

  • Begutachtung von Lkw- und Omnibusschäden

  • Branduntersuchungen

  • Begutachtung von Sachbeschädigungen in Verbindung mit Kraftfahrt-Haftpflichtschäden

  • Transportschaden-Begutachtung und Havarieschäden


ALLGEMEINE HAFTPFLICHT- und SACHSCHÄDEn

  • Besichtigung von Schäden der Allgemeinen Haftpflicht

  • Besichtigung von Schäden im Sachschadenbereich

  • Ermittlungs- und Beweissicherungsgutachten zu Einbruch/Diebstahl- und Sturmschäden an Gebäuden


Fahrzeugbewertungen

Wir ermitteln für Sie sowohl einen Verkaufswert bei Veräußerung des Fahrzeuges auf dem freien Markt, als auch einen Händlereinkaufswert bei Inzahlungnahme durch den Handel.


DAT- und BAFA-Gutachten für gebrauchte Elektroautos

Die Innovationsprämie wird bis Ende 2025 verlängert. Reine E-Autos bekommen eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt (egal ob gekauft oder geleast), ist allein das Datum der Zulassung.

Auch gebrauchte E-Autos (5.000 Euro) und Plug-in-Hybride (3.750 Euro) werden bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde. Hier kommt dann jeweils noch der einfache Herstellerbonus dazu.

Möchte man die Förderprämie für ein gebrauchtes, elektrifiziertes Fahrzeug (sowohl reine E-Autos als auch Plug-in-Hybride) beantragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt:

  1. Nachweis der Laufleistung und des Fahrzeugalters

  2. Ehemaliger Listenneupreis (Brutto) des zu fördernden Fahrzeugs

Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises ist ein DAT-Gutachten zugelassen. Die DAT-Urkunde ist ein offizielles Dokument und kann nur von einem DAT Expert Partner erstellt werden.

Als DAT Expert Partner erstellen wir eine DAT-Urkunde mit Eintragung des Pkw-Alters und des Kilometerstands. Über die DAT-VIN-Abfrage wird das Fahrzeug identifiziert und der ehemalige Listenneupreis abgefragt. Das SilverDAT 3 Expert Partner System übernimmt diese DAT-VIN-Abfrage in das DAT-Gutachten, das auf Wunsch ausgedruckt oder direkt als PDF verschickt werden kann. 

Wir erstellen exklusiv BAFA-Gutachten – für mehr Infos klicken Sie hier.


Technische Fahrzeugüberwachung

Unsere Prüfingenieure bieten im Namen und auf Rechnung der GTÜ folgende Dienstleistungen:

  • Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO incl. UMA (Abgasuntersuchung)

  • Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO

  • Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO

  • Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach § 41 a STVZO

  • Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach Anlage VIII Nr. 1.2.1 in Verbindung mit der Anlage VIII a Nr. 4.8.5

  • Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV

  • Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO

  • UVV-Prüfungen an Fahrzeugen

  • Untersuchungen nach §§ 41,42 (2) bzw. § 42 (1) BOKraft

  • Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV

  • Zuteilung von Feinstaubplaketten

  • Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB


CLASSIC DATA – Bewertung von OlDtimern und Youngtimern

Die Kurzbewertung:

  • Auflistung der technischen Daten und der Ausstattung

  • Optische Prüfung des Fahrzeuges und des Interieurs

  • Oberflächliche Originalitätsprüfung des Erscheinungsbildes und Aufnahme von eventuell fehlenden oder beschädigten Teilen

  • Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)

  • Probelauf des Motors, Fotos und Wertfeststellung

Die erweiterte Kurzbewertung:

  • Zusätzlich zur Kurzbewertung werden Ausstattungsmerkmale und sonstige wertbeeinflussende Faktoren beigefügt

  • Empfiehlt sich besonders für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausstattung, Historie oder des Zustandes einer Erklärung bedürfen

Das ausführliche Gutachten:

  • Intensive Begutachtung des Fahrzeuges

  • Aufführung der einzelnen Baugruppen sowie Stellungnahme zum Fahrzeugzustand


Oldtimer-Begutachtung im Rahmen des § 23 StVZO

  • Erstellung eines Gutachtens zum Erlangen eines Historischen Kennzeichens (H-Kennzeichen) oder eines Oldtimer-Kennzeichens (07-Kennzeichen)

  • Beratung und Unterstützung bei Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen und Fragen zur Originalität

  • Informationen rund um das Thema Oldtimer, Youngtimer und Klassiker

  • Fahrzeugbewertung (u.a. nötig bei Versicherungseinstufung)


ADAC-GEBRAUCHTWAGENUNTERSUCHUNG

  • ADAC-Check Basis

  • Für nur € 109,00 inkl. MwSt. bieten wir ADAC-Mitgliedern eine umfangreiche Gebrauchtwagenuntersuchung (der Preis für Nicht-Mitglieder beträgt € 135,00 inkl. MwSt)

  • Bei dieser ADAC-Gebrauchtwagenuntersuchung checken wir 120 Details – von der Karosserie und der Beleuchtungsanlage über Motor, Antrieb bis hin zur Bremsanlage

  • Auch hier wird unsere Prüfstraße mit umfangreichen Prüfgeräten eingesetzt

  •  Der ADAC-Check dauert ca. 60 – 75 Minuten

  •  Bei einem Fahrzeugalter über 15 Jahren erheben wir aufgrund des höheren Zeitaufwands einen Aufpreis von € 15,00 inkl. MwSt. pro Prüfung


Unfallrekonstruktion

Seit Jahren betätigen wir uns auf dem Gebiet der Analyse von Verkehrsunfällen. Für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei fertigen wir Gutachten zur Aufklärung der Unfallursache. Durch Rechtsanwälte werden wir regelmäßig mit der Rekonstruktion von Verkehrsunfällen in Zivil- und Strafverfahren beauftragt.

Dipl.-Ing. Michael Frey hat hierzu eine umfangreiche Ausbildung durchlaufen. Unter anderem wurde das Fachgebiet “Analyse und Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen” bei Prof. Danner an der TU München belegt. Die Diplomarbeit wurde über die Problematik der taktilen und akustischen Wahrnehmbarkeit von leichten Kollisionen erstellt. Durch die regelmäßige Fort- und Weiterbildung wird der hohe Qualitätsstandard der Gutachten auch mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufrecht erhalten.

Das Auslesen von Daten aus dem Unfall-Datenschreiber UDS wird durch das Büro an der Station oder vor Ort durchgeführt.


Beweissicherungsgutachten und Technische Beweissicherung

Das Sachverständigenbüro Frey hat sich in dem Fachbereich Beweissicherungsgutachten für Motorschäden, Getriebeschäden und Aggregateschäden bereits seit Jahren einen guten Ruf erworben. Dipl. Ing. Michael Frey wurde nach umfangreicher Zusatzausbildung durch die Akademie des BVSK zum Sachverständigen für Motorschäden ernannt.

Die immer komplexer werdende Technik hochmoderner Verbrennungsmotoren erfordert auch hier die ständige Fort- und Weiterbildung um die technischen Zusammenhänge und Ursachen der Entstehung eines Motorschadens objektiv und sicher beurteilen zu können. Daneben erstellt das Sachverständigenbüro Frey Beweissicherungs-Gutachten über technische Mängel an Fahrzeugen, beispielsweise bei Getriebeschäden und Fehlern an der Bremsanlage.

Zunehmend an Bedeutung gewinnen Kraftstoff-Verbrauchsfahrten nach dem neuen EU-/ECE-Fahrzyklus zur Ermittlung des tatsächlichen Verbrauchs eines Fahrzeuges.

Die Erstellung von Beweissicherungs-Gutachten über vorangegangene behobene Unfallschäden oder Rückstände aus mangelhaft behobenen Vorschäden gehört zum täglichen Aufgabengebiet des Sachverständigenbüro Frey. Auch hier sind modernste Hilfsmittel zur objektiven und genauen Analyse des Schadenumfanges im Einsatz.